Welche Voraussetzungen müssen für eine künstliche Befruchtung erfüllt werden?

Erste Voraussetzung ist, dass die ungewollte Kinderlosigkeit mit keiner anderen Maßnahme zu beheben ist. Gesetzlich vorgeschrieben sind für beide Partner ein HIV-Test (Blutuntersuchung zum Ausschluss einer AIDS-Infektion) und eine Untersuchung zum Ausschluss einer ansteckenden Leberentzündung (Hepatitis).

Spezielle, medizinische Voraussetzungen beim Mann

Wichtigste Voraussetzung beim Mann ist der Nachweis, dass Spermien zur Behandlung bereitstehen. Sind gar keine Spermien (auch nicht nach Hodenbiopsie (TESE) vorhanden, bleibt dem Paar noch die Behandlung mit Spendersamen.

Diese ist in Deutschland im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erlaubt und wird von Gesetzen und Richtlinien geregelt.

Spezielle, medizinische Voraussetzungen bei der Frau

Wichtige Voraussetzungen bei der Frau sind das Vorhandensein von reifen Eizellen (mind. ein funktionsfähiger Eierstock) und die Möglichkeit, den Embryo/die Embryonen in der Gebärmutter auszutragen.

Eine rechtliche Altersgrenze für die Kinderwunschbehandlung gibt es in Deutschland nicht, es ist allerdings bewiesen, dass die Fertilität schon ab 35. Lebensjahr abnimmt. Außerdem ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse oder -versicherung nach dem 40.Geburtstag nicht mehr selbstverständlich.

Welche Kosten werden übernommen?

Voraussetzungen für Kassen-Patienten:

  • Altersgrenzen (Mann > 25 < 50 Jahre, Frau > 25 < 40), Behandlung nur zwischen Ehepartnern und nur im homologen System (Samenzellen des Partners)
  • Nachweis der medizinischen Indikation nach den Richtlinien des GBA
  • genehmigte Behandlungspläne müssen vor Behandlungsbeginn vorliegen
  • Behandlung nach Sterilisation eines Partners ist nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich

Voraussetzungen für Privat-Patienten:

  • es finden die vereinbarten Versicherungsbedingungen und -tarife Anwendung. In jedem Fall ist ein Antrag für die Kostenübernahme notwendig. Dieser ist individuell abgefasst. Starre Voraussetzungen gibt es in der Regel nicht. Erfahrungsgemäß stützen sich die privaten Krankenversicherung auf die Richtlinien der künstlichen Befruchtung nach GBA.

  • Ausnahme: Beihilfe für Landes- und Bundesbedienstete:
    hier gelten dieselben Voraussetzungen (Alter, Familienstand) wie für gesetzlich versicherte Patienten/Patientinnen.

Voraussetzungen für „gemischt“ versicherte Paare:

  • Die Behandlung wird individuell an Ihre Situation angepasst. Auf dem Antragsweg stehen wir Ihnen helfend zur Seite.